Skip to content Skip to footer

Crosslinking Cornea

Hornhautkollagen

Kollagenquervernetzung der Hornhaut

mit Riboflavin (Vitamin B2) und UV-A-Bestrahlung (Crosslinking)

Das Crosslinking ist eine Methode zur Behandlung von Erkrankungen der Hornhaut, die durch eine zu geringe Stabilität der Hornhaut bedingt sind.

Diese werden unter dem Begriff „ektatische Hornhauterkrankungen“ zusammengefasst. Die häufigste Erkrankung ist der Keratokonus. Verwandte Veränderungen der Hornhaut sind der Keratoglobus, die Pellucidale marginale Degeneration (PMD) und die Hornhautektasie nach LASIK. Diese Erkrankungen führen zu einer kegelförmigen Vorwölbung der Hornhaut mit einer Verschlechterung des Sehvermögens und der Sehqualität.

Seit dem Jahr 1988 wird die Kollagenquervernetzung in der Augenheilkunde eingesetzt und wurde mittlerweile weltweit an vielen Tausenden von Patienten durchgeführt. Ziel der Behandlung ist ein weiteres Fortschreiten der kegelförmigen Vorwölbung zu verhindern. Eine „Heilung“ der Hornhauterkrankung ist durch das Crosslinking nicht möglich.

Kollagen-Crosslinking

Die Therapie der Kollagen-Crosslinking

Im Folgenden möchten wir Sie über die Therapie der Kollagenquervernetzung informieren. Gerne können Sie sich auch im Rahmen unserer Sprechstunde über dieses innovative Therapieverfahren informieren.

Kollagen-Crosslinking

Was muss nach der Behandlung beachtet werden?

Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist es notwendig in der ersten Zeit nach der Behandlung Augentropfen regelmäßig anzuwenden. Ein genauer Tropfplan wird nach der Behandlung mitgegeben. Medikamente, welche der Hausarzt verordnet hat, können ohne Bedenken am Tag der Behandlung und in der folgenden Zeit weitergenommen werden.

In den ersten 24 Stunden nach dem Crosslinking kommt es zu einem verstärkten Tränenfluss. Eine Schwellung der Augenlider und eine Rötung des Auges werden häufig beobachtet. Nicht selten berichten Patienten über stechende Schmerzen, die in Einzelfällen als sehr unangenehm geschildert werden. Durch schmerzlindernde Medikamente und ein Geschlossenhalten des Auges können diese Beschwerden gemildert werden, auch wenn eine komplette Schmerzfreiheit meist nicht erreicht wird. In den ersten Wochen beschreiben viele Patienten ein Fremdkörpergefühl, das durch die Anwendung von Tränenersatzmitteln gelindert werden kann.

Nach der Behandlung empfehlen wir regelmäßige augenärztliche Kontrollen bis zur vollständigen Heilung der Hornhautoberfläche und Entnahme der Verbandkontaktlinse. Wann und wie häufig anschließend Kontrolluntersuchungen nötig sind, richtet sich nach dem Heilungsverlauf. Die Kontrolluntersuchungen sind zum frühzeitigen Erkennen einer möglichen Komplikation (wie z. B. einer Infektion) unbedingt erforderlich.

In den ersten Tagen nach der Behandlung sollten Sie sich noch etwas schonen. Insbesondere gilt dies für körperlich anstrengende Sportarten und Tätigkeiten, bei denen durch Kontakt des Auges mit Schweiß ein Infektionsrisiko besteht. Eine schmutzige Umgebung sollte in den ersten Tagen gemieden werden.

Ob und wann nach der Operation wieder Auto gefahren werden darf, hängt von der Sehschärfe nach der Behandlung und der Sehschärfe des Partnerauges ab. Der behandelnde Augenarzt wird nach dem Crosslinking besprechen, wann eine Fahrtauglichkeit wieder gegeben ist.

Diese Tätigkeiten schaden den Augen nach der Behandlung nicht. Da die Augen dabei aber vermehrt austrocknen, sollte eine regelmäßige Benetzung des Auges mit Tränenersatzmitteln erfolgen.

Wann Sie nach der Behandlung wieder arbeiten können, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. In der Regel können Sie Ihrem Beruf bereits nach wenigen Tagen wieder voll nachgehen, sofern die Sehschärfe des behandelten Auges oder beider Augen zusammen für die ausgeübte Tätigkeit ausreicht. Auch ein Schulbesuch ist meist nach wenigen Tagen wieder möglich.

Bei einer Verschlechterung des Auges nach der Behandlung (z.B. stark gerötetes und verklebtes Auge, Schmerzen, Sehverschlechterung) sollten Sie sofort Kontakt mit dem betreuenden Augenarzt oder dem augenärztlichen Notdienst aufnehmen.