Sehtest / Gutachten
Sehtests stellen Ihre Augen auf die Probe. Sie dienen unter anderem der Prüfung Ihrer Sehschärfe oder auch der Farberkennung. Die Sehstärke verändert sich schleichend, was nicht immer wahrgenommen wird. Daher könnten viele Menschen besser sehen – wenn sie sich regelmäßig testen und gegebenenfalls Korrekturen durchführen lassen würden.
Führerschein
- PKW- Klassen B, BE, S
- LKW-Klassen C, CE, C1, C1E
- Bus-Klassen D, DE, D1, D1E
- Motorrad-Klassen A, A1, M
- Sonder-Klassen T, L
Wenn Beruf und Alltag es fordern: Wir bewerten Ihr Sehen.
- Polizeibewerber und -anwärter
- Bundeswehr
- Flugtauglichkeit
- Sportboot
- Sportmedizinische Augenuntersuchung
Für jedes dieser Gutachten gibt es Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Bei der Erstellung im Rahmen der ärztlichen Untersuchung stehen die grundlegenden Sehfunktionen im Vordergrund. Folgendes wird getestet:
Die Sehschärfe ist die Fähigkeit des Auges, kleine Objekte detailreich bzw. kontrastreich aufzulösen. Die Prüfung der Sehschärfe für Gutachten geschieht meist mit Hilfe der sogenannten Landolt-Ringe (verschieden große Kreise mit einer Öffnung an einer beliebigen Stelle, der Patient muss den Ort der Öffnung erkennen können).
Das Gesichtsfeld entspricht dem Raum der Außenwelt, der bei unbewegtem Auge auf der Retina (Netzhaut) abgebildet und wahrgenommen wird. Das Gesichtsfeld wird durch eine Perimetrie (Vermessung des Gesichtsfeldes) untersucht, besonderes Augenmerk liegt auf Skotomen (Gesichtsfeldausfälle).
Gerade mit steigendem Alter ist das Sehen während der Dämmerung beeinträchtigt. Diese Sehfunktion wird durch ein Sehschärfezeichen (z. B. Landolt-Ring) getestet, indem der Kontrast des Umfelds in Stufen verringert wird. Das geschieht solange, bis der Proband die Öffnung des Landolt-Ringes nicht mehr sehen kann.
Bei Fehlstellungen oder Einschränkung können Doppelbilder die Folge sein. Falls Strabismus (Schielen) oder Nystagmus (unkontrollierbare, rhythmische Bewegungen der Augen) keine Doppelbilder erzeugen, darf der Bewerber am Straßenverkehr teilnehmen.
Eine Rotschwäche wird z. B. mit den Ishihara-Sehtafeln bestimmt. Dabei handelt es sich um ein aus Punkten zusammengesetztes Bild. Die Punkte unterscheiden sich nur im Farbton, nicht aber in der Farbintensität. Der Proband muss anhand der Farbtöne eine Zahl erkennen können.
Sehhilfen, wie eine Brille oder Kontaktlinsen, sollten unbedingt zur Untersuchung mitgebracht werden. Werden die Kriterien nur mit Hilfe dieser Sehhilfen erreicht, muss dies auf den Gutachten vermerkt werden.
Alle Gutachten sind in der Regel Wahlleistungen aus den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die selbst bezahlt werden müssen.